Zeitpunkt.
19.01.1919
Frauenwahlrecht in Deutschland
Am 19. Januar 1919 wurde zum ersten Mal das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Im Rahmen der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung erhielten erstmals Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Nachdem der Erste Weltkrieg verloren und die Monarchie am Ende war, ging Deutschland einer ungewissen Zukunft entgegen.
Friedrich Ebert und der Rat der Volksbeauftragen mussten die zukünftige Verfassung und damit auch die Verfassung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung überlassen.
Es war ein langer Kampf, bis das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. In vielen Ländern – wie auch zum Beispiel Großbritannien – sympathisierten vor allem die Liberalen mit den Bestrebungen der Frauen, ebenfalls aktiv an der politischen Gestaltung mitzuwirken. Aber da es in Deutschland immer noch viele Männer gab, die durch des Zensurwahlrecht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, mussten die Gleichberechtigung der Geschlechter hintenan stehen Zunächst mussten alle Männer gleichgestellt werden, ehe man an das Frauenwahlrecht gehen konnte. Erst als man nicht mehr auf die Klassenunterschiede beharrte, weshalb nur die besser gestellte Gesellschaft an den Wahlen teilnehmen durfte, wurde auch der Weg für die Frauen frei.
Ein Zeitpunkt. von Stefanie Eckmann-Schmechta
Foto: © istock.com/SLA-central
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